Häufige Fragen
zu KI im Unternehmen
Antworten zu KI-Kompetenz, Unternehmensdaten, eigener Hardware und der Anbindung vorhandener Programme.
Was verlangt die EU-KI-Verordnung von einem Unternehmen, das KI nur benutzt?
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zum Aufbau von KI-Kompetenz zu ergreifen. Diese müssen zum Einsatz der KI und zu den Vorkenntnissen der beteiligten Personen passen. Eine Basisschulung kann dazu beitragen. Je nach Anwendung können weitere Pflichten hinzukommen.
Fällt die KI in deinem Unternehmen unter die Hochrisiko-Regeln?
Das hängt vom Zweck und der konkreten Verwendung der Anwendung ab. Bei der Bewerberauswahl oder der Bewertung der Kreditwürdigkeit können Hochrisikoregeln relevant sein. Die Einstufung und die geltenden Fristen müssen für den jeweiligen Einsatz geprüft werden.
Braucht ihr mit einem KI-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist erforderlich, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in eurem Auftrag verarbeitet. Bei eigener Hardware ist zu prüfen, ob trotzdem externe Dienstleister Zugriff haben, z.B. für Betrieb oder Wartung. Der Standort des Modells allein entscheidet das nicht.
Dürfen Mitarbeitende KI mit einem privaten Konto benutzen?
Für geschäftliche Daten sollte dein Unternehmen festlegen, welche Konten und Anwendungen freigegeben sind. Vor der Freigabe sind unter anderem Vertragsbedingungen, Datenverwendung, Zugriffsrechte und Löschmöglichkeiten zu prüfen.
Wann lohnt sich ein KI-Modell auf deiner eigenen Hardware?
Eigene Hardware kann sinnvoll sein, wenn Daten lokal verarbeitet werden sollen oder eine regelmäßige Auslastung zu erwarten ist. Ob sich der Betrieb rechnet, hängt von Modell, Aufgaben, Dokumentumfang und gleichzeitiger Nutzung ab. Verglichen werden sollten Anschaffung, Betrieb und Betreuung mit den Kosten eines Cloudangebots.
Wie kommt KI an die Daten in SAP, DATEV oder der Dokumentenverwaltung?
Über eine geeignete Schnittstelle kann die KI-Anwendung auf freigegebene Daten zugreifen. Ob sie nur lesen oder auch Änderungen vorschlagen und schreiben darf, wird bei der Einrichtung festgelegt. Schreibzugriffe können eine Freigabe durch Mitarbeitende voraussetzen.
Quellen zu KI-Kompetenz und Auftragsverarbeitung: EU-Kommission und Europäischer Datenschutzausschuss. Die Anforderungen sind für den konkreten Einsatz zu prüfen.
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